DaH-Büroservice
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DaH-Büroservice

Stand: 01.01.2020


1. Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und DaH-Büroservice, Inhaberin Daniela Hasenhüttl, Hammer Dorfstraße 61, 40221 Düsseldorf (nachfolgend „Büroservice“ oder „Auftragnehmer“ genannt).


Soweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, begründet sich daraus kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und den jeweiligen Auftraggebern.


2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Büroservice und den jeweiligen Auftraggebern. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

Bei Auftragserteilung per Internet hat der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


3. Vertragsabschluss

Angebote des Büroservices über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für den Büroservice nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Büroservice vereinbart wurde. Zu einem wirksamen Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Büroservice. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich erfolgen.

Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es dabei nicht an.

Soweit im Folgenden nichts Anderweitiges bestimmt ist, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrages sowie die Vergütung. Die Angaben hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringenden Leistungen im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweichen sollten, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

4. Lieferung und Leistungsumfang

Die Leistungen des Büroservices erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers. Das Büroservice übernimmt in diesem Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Das Büroservice erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik.
Die Lieferung der ausgeführten Leistungen erfolgt auf dem jeweils vereinbarten Übertragungsweg (per Postsendung, Fax, Übergabe, E-Mail, elektronische Datenfernübertragung oder auf sonstigen Datenträgern). Das Büroservice haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Das Risiko, dass bei der Übertragung Daten verloren gehen oder diese unvollständig oder verfälscht beim Auftraggeber ankommen, trägt allein der Auftraggeber, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Büroservices vorliegt. Dasselbe gilt auch bei anderweitiger Lieferung.


5. Termine, Lieferfristen

Das Büroservice ist grundsätzlich bemüht, sämtliche Aufträge schnell, termin- und fristgerecht auszuführen. In den Verträgen genannte Termine oder Fristen zur Ausführung der Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Büroservice schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, anderenfalls sind genannte Termine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist für eine Leistung nachweisbar auf Hindernisse zurückzuführen, die der Büroservice nicht zu vertreten hat, so wird der Termin bzw. die Frist angemessen verlängert. Der Büroservice wird den Auftraggeber über eintretende erhebliche Verzögerungen jeweils schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Verzögerungen von weniger als 10 % sind nicht erheblich. Bei eintretenden Verzögerungen ist der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen Verstreichens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch ist - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und für den Büroservice unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
Dateien und Datenträger, die der Auftraggeber dem Büroservice zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von Rechten Dritter sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Büroservice alle aus der Benutzung dieser Dateien oder Datenträger entstehenden Schäden und stellt das Büroservice von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen dem Büroservice übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Büroservice bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Büroservice berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet der Büroservice die Unterlagen zurück. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so hat der Auftraggeber die hieraus entstehenden Folgen, wie Verzögerungen, Mehraufwand, Mehrkosten usw. selbst zu tragen.


7. Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung der Leistung wird jeweils vertraglich vereinbart. Erfolgt eine Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand, wird auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten des Büroservices abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden erstellt werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 20 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach Ausführung der Leistung bzw. zum Monatsende.
Sollte ein Festpreis für die Leistung vereinbart sein, aufgrund unvollständiger, unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand jedoch erheblich über den bei Vertragsabschluss festgelegten Schätzungen liegen, so ist der Büroservice zu einer angemessenen Erhöhung des Festpreises berechtigt.
Die Rechnungssumme ist spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

Der Büroservice behält sich vor, insbesondere bei größeren Aufträgen von Erstkunden, auf eine angemessene Vorauszahlung von bis zu 50 % der geschätzten Auftragssumme zu bestehen und erst nach deren Zahlung die in Auftrag gegebenen Leistungen auszuführen.
Der Auftraggeber trägt ferner die Versandkosten (Porto etc.) für die Übermittlung der ausgeführten Leistungen, sofern diese nicht durch elektronische Datenfernübertragung erfolgt.
Sofern der Auftraggeber nachträglich Änderungen an den ausgeführten Leistungen wünscht, trägt dieser die hierfür beim Büroservice entstehenden Kosten auf Basis eines Stundenhonorars in Höhe von 35,-- EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.


8. Leistungsmängel

Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich gegenüber dem Büroservice angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Der Büroservice haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Störungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.


9. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge:

Widerrufsrecht für Verbraucher

Für den Fall, dass der Auftraggeber eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Erbringung der Dienstleistung mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher diese AGB in Textform (z.B. durch Brief, Fax oder E-Mail) erhalten hat oder wir den Verbraucher in sonstiger Weise über sein Widerrufsrecht nach § 355 in Verbindung mit § 312 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) belehrt haben und unseren Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht sowie zusätzlich unseren Pflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nachgekommen sind. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

 

Der Widerruf ist zu richten an:


DaH-Bueroservice, Hammer Dorfstraße 61, 40221 Düsseldorf


Sollte der Verbraucher diese Kundeninformationen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) nicht erhalten und d Büroservice den Verbraucher auch nicht in sonstiger Weise ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht nach § 355 in Verbindung mit § 312 d BGB belehrt haben, erlischt das Widerrufsrecht nicht.

Sollte der Verbraucher von dem Büroservice zwar ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein, wir aber unseren Informationspflichten nach § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht sowie zusätzlich unseren Pflichten nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nicht vollumfänglich nachgekommen sein, so erlischt das Recht zum Widerruf endgültig sechs Monate nach Vertragsschluss.


Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


Widerrufsfolgen
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Büroservice gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Verbraucher dem Büroservice die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er ihm insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.


- Ende der Widerrufsbelehrung -


Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber die Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist. Der Büroservice ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.


10. Stornierung des Auftrages

Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts gemäß Ziffer 9. berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er dem Büroservice die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits fertig gestellten Teile der in Auftrag gegebenen Leistungen zu bezahlen.


11. Störungen, höhere Gewalt

Der Büroservice übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden bzw. Verzögerungen, die auf Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.


12. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und der Büroservice sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

Der Büroservice ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

Alle Daten und Unterlagen, die dem Büroservice vom Auftraggeber für die Bearbeitung und Durchführung des erteilten Auftrages zur Verfügung gestellt werden, werden höchst vertraulich und entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Informations- und Telekommunikationsdienstgesetzes behandelt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers werden vom Büroservice keine Daten an Dritte weitergegeben.


13. Allgemeines

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf. Der Büroservice ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.


14. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.